Die Erstellung einer rechtssicheren Nebenkostenabrechnung für Ihre/n Mieter, die allen mietrechtlichen Ansprüchen genügt, ist oft nicht einfach.
Wir nehmen Ihnen diese Arbeit gerne ab. Sparen Sie sich die Zeit und auch die Nerven und beauftragen Sie uns mit dieser Tätigkeit. Ihr Vorteil ist hier unsere langjährige Erfahrung.
Neben der Erstellung der Nebenkostenabrechnung können wir Ihnen Sie auch bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung unterstützen. Egal, ob Sie bereits einen Messdienstleister beauftragt oder die Abrechnung durch eigene Ablesung der Zähler selbst vornehmen möchten. Wir erstellen Ihnen, eine den Anforderungen der Heizkostenverordnung entsprechende Abrechnung. Dabei ist nicht zu verachten, dass die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung umlagefähig sind und somit durch den Mieter getragen werden.
Wir haben Ihr Interesse geweckt - hier der weitere Ablauf:
Fordern Sie bitte ein unverbindliches Angebot per E-Mail an.
Damit wir den Kostenvoranschlag korrekt kalkulieren können, geben Sie uns bitte folgende Daten bekannt:
- Abrechnungsart (Betriebs- und/ oder Heizkosten),
- die Anzahl der Objekte/ Häuser sowie deren Einheiten/ Wohnungsanzahl,
(gerne auch die Anschrift des Objektes, aber nicht zwingend)
- den Abrechnungszeitraum.
Wenn Ihnen unser Angebot zusagt und Sie uns mit der Erstellung Ihrer Abrechnung beauftragen, dann benötigen wir folgende Unterlagen:
- Aufstellung der Wohnungen und Mieter inkl. deren Vorauszahlungen
(gerne auch eine Kopie des Mietvertrages)
- Rechnungskopien für das entprechende Abrechnungsjahr
(eine kleine Checkliste, damit wir auch nichts vergessen, übersenden wir
Ihnen zeitnah nach Auftragserteilung)
- ggf. Ablesewerte und Zählerstände (aktuell und Vorjahr)
- diese werden zwingend benötigt, wenn die Heizkosten-/ Wasserabrechnung
durch uns und nicht über einen Messdienstleister erfolgt
- sofern vorhanden eine Abrechnung des Vorjahres.
Bitte geben Sie uns lieber zu viele Unterlagen. Wir sortieren hier für Sie heraus, was wir für die Abrechnungserstellung benötigen. Sollten Sie uns Originale übersenden, erhalten Sie diese zusammen mit der von uns erstellten Abrechnung zurück. Sollten sich während der Abrechnungserstellung Fragen ergeben und Unklarheiten besprochen werden müssen, so melden wir uns bei Ihnen.
Nach Abrechnungserstellung erhalten Sie diese, ganz wie Sie wünschen per E-Mail übersandt oder per Post zugeschickt.
Noch ein Hinweis am Rande:
Sie beauftragen uns je Abrechnung, d.h. Sie gehen keinen Vertrag mit einer Laufzeit von mehreren Jahren ein. Wenn Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind, freuen wir uns über einen Auftrag für die nächste Abrechnung.
Gern unterbreiten wir Ihnen hierfür ein individuelles, kostenloses und unverbindliches Angebot. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage an: hv(at)immoservice-brs.de - wir melden uns zeitnah bei Ihnen.